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Mitführungspflicht Ungarn

UNGARN - Mitführungspflicht NEU!

Seit 2014 gelten für LKW, Autobusse und landwirtschaftliche Zugmaschinen in Ungarn folgende Regeln hinsichtlich der Anzahl der mitzuführenden Feuerlöscher. (Trockenfeuerlöscher)

Fahrzeuge ab 3,5 t bis 12 t: 1 6 kg Feuerlöscher

Fahrzeuge ab 12 t bis 24 t: 1 12 kg Feuerlöscher

Fahrzeuge ab 24 t: 2 12 kg Feuerlöscher

auch für Fahrzeuge mit einer Zulassung außerhalb Ungarns!

 

Die Verordnung gibt auch an,welche standardisierten Feuerlöscher durch solche mit anderem Löschmaterial ersetzt werden können:

  a) Trockenfeuerlöscher von 3 Kg 1 Stück 5A und 34B,
  b) Trockenfeuerlöscher von 6 Kg 1 Stück 13A und 89B,
  c) Trockenfeuerlöscher von 12 Kg 1 Stück 34A und 144B

 

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